Der VuS hat Ende Januar in einer dreitägigen Klausurtagung des erweiterten Vorstands das 3. WaffRÄndG beraten und versucht Weichen für die Veränderungen zu stellen, die ab 01. September 2020 gelten sollen.

In einem ersten Schritt wurde beschlossen, alle 16 Bundesländer anzuschreiben und auf die Auswirkungen hinzuweisen. Nach dem Eingang der Antworten wird sich der VuS weiter mit dem Thema der Aus- und Fortbildung von Schießstandsachverständigen sowie der öffentlichen Bestellung beschäftigen. Dabei wird dann auch das gesamte Schießstandsachverständigenwesen auf dem Prüfstand stehen, denn nach wie vor sind grundlegende Dinge, darunter fallen z. B. auch die Schießstandrichtlinien und ihre Fortschreibung, nicht geregelt.
Blanker Aktionismus jedoch bringt nichts. Wir im VuS bleiben unserem sachorientiertem Weg verbunden.

Nach Ablauf von zwei Monaten wollen wir hier neben unserem Anschreiben die Antworten und Stellungnahmen der Länder, die bis jetzt eingegangen sind, veröffentlichen.

Offener Brief an die Innenminister der 16 Bundesländer (pdf-Datei)

Eingangsbestätigung Bayern und Antwort Bayern (pdf-Datei)
Antwort Hessen (pdf-Datei)
Antwort Thüringen (pdf-Datei)
Antwort Sachsen (pdf-Datei)
Antwort Schleswig-Holstein (pdf-Datei)
Antwort Mecklenburg-Vorpommern (pdf-Datei)