Sehr geehrte Interessenten,
nach der ersten konstituierenden Vorstandssitzung des Verbandes unabhängiger Schießstandsachverständiger bietet unser Verband unabhängiger Schießstandsachverständiger in diesem Jahr zwei jeweils abgeschlossene Ausbildungslehrgänge zum Schießstandsachverständigen an.
Ziel dieser Lehrgänge ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung bei der Industrie- und Handelskammer auf Grundlage deren Bestellungsvoraussetzungen.
Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrte Herren Kollegen,
sehr geehrte Leserinnen und Leser,
das Jahr 2022 geht dem Ende entgegen.
Nach zwei Jahren pandemischer Pause konnte der VuS e.V. dieses Jahr erfreulicherweise wie gewohnt eine Fortbildung Süd in Ruhpolding und Nord
in Goslar abhalten.
Übersicht über die Landesverordnungen der Bundesländer in Bezug auf das vereinsbasierte Sporttreiben in Zeiten von COVID-19:
Nachdem nun nach und nach die Schießstätten wieder geöffnet werden dürfen, wollen wir hier die neuesten Informationen zu COVID-19 und die Verhaltensregeln auf Schießstätten, soweit diese uns aus den einzelnen Bundesländer vorliegen, hier veröffentlichen.
Übersicht über die Landesverordnungen der Bundesländer in Bezug auf das vereinsbasierte Sporttreiben in Zeiten von COVID-19:
Der VuS hat Ende Januar in einer dreitägigen Klausurtagung des erweiterten Vorstands das 3. WaffRÄndG beraten und versucht Weichen für die Veränderungen zu stellen, die ab 01. September 2020 gelten sollen.
Stellungnahme nach der Anhörung im Innenausschuss v. 11.11.2019
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
mit Interesse, aber auch Befremden haben wir die Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und anderer Vorschriften“ am 11.11.2019 verfolgt.
Der Verband unabhängiger Schießstandsachverständiger e. V. (VuS) ist ausschließlich im Bereich der Schießstandrichtlinien, der Erst- und wiederkehrenden Regelüberprüfung von Schießstätten sowie bei Aus- und Fortbildung von Schießstandsachverständigen tätig.
Seit 2008 gibt es dazu eine gültige Rechtslage in § 27 WaffG bzw. § 12 und 16 AWaffV hinsichtlich der Schießstandsachverständigen (SSV) zur Überprüfung von Schießstätten, die von verschiedenen Seiten jedoch seit Jahren immer wieder versucht wird, aufzubrechen.
Im Februar und März 2019 wurde durch den Verband unabhängiger Schießstandsachverständiger e. V. (VuS) auf der Olympia Schießanlage in Garching-Hochbrück ein Vorbereitungslehrgang für die öffentliche Bestellung zum Schießstandsachverständigen durchgeführt.
Am 28.03.2019 trafen sich der Vorsitzende des Verbands unabhängiger Schießstandsachverständiger (VuS), Jakob Stainer, sowie der 1. Landesschützenmeister des BSSB, Wolfgang Kink, der Präsident des BJV, Prof. Dr. Jürgen Vocke, der Hauptgeschäftsführer des BJV, Dr. Joachim Reddemann, und Vertreter der Büchsenmacher mit Bundesinnenminister Horst Seehofer sowie dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Stephan Mayer, um über die geplanten Änderungen des Waffenrechts zu diskutieren.
Zur geplanten Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in deutsches Recht hat das BMI dem Verband unabhängiger Schießstandsachverständiger e. V. einen Gesetzentwurf übermittelt. Seit langer Zeit vom BMI angekündigt, war die Zeit zur Stellungnahme der Verbände nun äußerst knapp bemessen. Der VuS hat sich insbesondere mit den Änderungen zu den Schießstandsachverständigen auseinandergesetzt.
Unser Fazit: Wir lehnen die die Einführung eines vom Bundesverwaltungsamt bestätigten Schießstandsachverständigen gemäß dem Gesetzesentwurf entschieden ab.